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Mietbedingungen

Mietbedingungen

  1. Es wird davon ausgegangen, dass dem Mieter ein Mietobjekt überlassen wird, das sich in gutem Zustand befindet. Vom Vermieter wird erwartet, dass er das Mietobjekt in gutem Zustand abliefert.
  2. Der Mieter haftet für Schäden infolge von Diebstahl sowie für alle übrigen Schäden, wie auch immer Sie bezeichnet und verursacht sein mögen, die an dem Mietobjekt verursacht worden oder entstanden sind, unabhängig davon, ob dies dem Mieter oder Dritter anzulasten ist. Der Mieter erstattet dem Vermieter die sich hieraus ergebenden Reparaturkosten sowie die Kosten für den Ersatz, einschließlich der Kosten für beschädigte Ersatzteile spätestens an dem vereinbarten Rückgabedatum des Objekts in bar.
  3. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, das Mietobjekt bei vermeintlichem Missbrauch einzuziehen.
  4. Bei Rückgabe nach dem vereinbarten Rückgabedatum stellt der Vermieter für jeden Tag der verspäteten Rückgabe den vollen Tagessatz in Rechnung. Der zu zahlende Betrag wird ab dem Schließungszeitpunkt am vereinbarten Rückgabedatum zuzüglich eines Bußgeldes Höhe von 10 Euro für jeden Tag der verspäteten Rückgabe berechnet.
  5. Bei Diebstahl haftet der Mieter für den Tageswert des Objekts, wobei Mieteinbußen nicht eingeschlossen sind.
  6. Der Mieter geht mit dem von ihm gemieteten Objekt sorgsam um.
  7. Der Mieter übernimmt die gesamte gesetzliche Haftung für Schäden, die Dritte erleiden.
  8. Bei jeder vorzeitigen Rückgabe gilt weiterhin die vereinbarte Verleihgebühr.
  9. Abgesehen von der Einhaltung der Verkehrsregeln und der vor Ort geltenden polizeilichen Bestimmungen ist es streng verboten: die Bordsteinkanten hinauf-und hinunterzufahren; mit den Fahrrädern während des Fahrens absichtlich zusammenzustoßen; mehr Personen zu transportieren als Sitzplätze vorhanden sind.

Stornierungsbedingungen:

Wird eine Vereinbarung vom Mieter angenommen, kann der Vermieter folgende Stornokosten berechnen:
– bei Stornierung bis zum 2. Tag vor dem Tag der Anmietung: 20 % des Mietpreises;
– bei Stornierung von 1 Tag vor dem Tag des Tages: die volle Miete.
Alle Streitigkeiten, die sich aus den Mietverträgen ergeben können, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Darüber hinaus ist nur das niederländische Gericht für diese Streitigkeiten zuständig.